Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich keineswegs um eine exotische Variante der bekannten Klassischen („europäischen“)
Der Ursprung der Virusinfektion liegt in der afrikanischen Warzenschweinpopulation. Über Georgien hat die aktuelle Erregervariante in den letzten ca. 14 Jahren ihren Weg an die Grenzen – und nun auch direkt in unseren Wirtschaftsraum gefunden. Sie ist hochvirulent, erfasst Haus- und Wildschweine aller Altersklassen, 
verläuft innerhalb weniger Tage nach der Infektion tödlich; ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung!
Nach dem Auftreten der Seuche in Armenien, Aserbaidschan und in der Russischen Föderation (RF) wurde die ASP zunächst in den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland bei Haus- und Wildschweinen festgestellt.
Die ASP hatte sich somit in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. Nach einem Sprung der ASP über eine größere Entfernung wurde die ASP 2017 in der Tschechichen Republik an der Grenze zur Slowakei festgestellt. Im September 2018 wurde die ASP bei zwei Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck, 60 km von der Deutschen Grenze entfernt festgestellt.
Seit September 2020 ist die ASP auch in Deutschland angekommen. 2021 ist die ASP bei Hausschweinbeständen im Landkreis Spree-Neiße, Kleinhaltung in Märkisch-Oderland, mit Bestätigung des Referenzlabors Ende 2021 in einem Mastschweinebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Mai 2022 bei einem Mastschwein in Forchheim, Kreis Emmendingen in Baden Würtemberg.
Am 14. Juni 2025 ist die ASP nun in Olpe in NRW vom FLI festgestellt worden. Der Virus ist auf einen Virenstamm zurückzuführen, der dem in der italienischen Region Kalabrien vorkommenden sehr ähnlich ist und sich von den bisher in Deutshcland bekannten ASP-Varianten unterscheidet. Insgesamt sind in den Kreisen Olpe und Siegen 112 bestätigt worden.
Tagesaktuelle Fallzahlen stehen im Tierseuchennachrichtensystem TSIS und zusätzlich in einer dynamischen Karte unter folgendem Link zur Verfügung: zur dynamischen Karte.
Die ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.
Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen und ausführliche Erläuterungen gibt die aktuelle jagdliche und landwirtschaftliche Presse. Die veterinärbehördlichen Regelungen sind unbedingt zu beachten.
Bislang nsind 112 positive Fälle in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Es besteht Grund zu allerhöchster Aufmerksamkeit, sei es bei lebenden Wildschweinen, die erlegt wurden, vor allem aber beim Auffinden von Kadavern. Kadaver können in unserer Region auch über den Rhein an unsere Ufer geschwemmt werden. Auch hier gilt größte Aufmerksamkeit. Die schnelle Meldung zählt, entweder beim Kreisveterinäramt über die E-Mailadresse
Für die Kitzrettungsdrohnen des Hegerings wurde bereits beim Fördermittelgeber die Genehmigung beantragt, die Drohnen auch für die Suche unter dem Gesichtspunkt der Afrikanischen Schweinepest einzusetzen. Die Drohnenpiloten erhalten eine entsprechende Schulung.
Das Kreisveterinäramt des Rhein Sieg Kreises, Frau Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat mitgeteilt:
"Um einen möglichen Eintrag der Krankheit in die Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen, ist es notwendig, alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus untersuchen zu lassen. Hier sind vor allem die Jagdausübungsberechtigten aufgerufen, Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinbestände in ihrem Jagdrevier auffallen, dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Das Veterinäramt ist per E-Mail über
Auch bei Hochwasser und einer Überflutung von Rheinwiesen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem ASP-Virus infizierte Wildschweinkadaver flussabwärts getragen werden. Wer am Rheinufer ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies wegen der notwendig zeitnahen Bergung und Untersuchung auf das Virus unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Die Beprobung der Tiere kann auch noch in einem sehr weit fortgeschrittenen Verwesungszustand erfolgen. Die Übertragungswege können sehr vielfältig sein, sodass in ganz Deutschland erhöhte Wachsamkeit geboten ist. Jäger und Landwirte müssen ein erhöhtes Sicherheitsempfinden entwickeln und die Maßgaben der Biosicherheit umsetzen.
Fotos zu ASP Symtomen gibt es HIER.

Merkblatt für Jägerinnen und Jäger des LAVE
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/asp_merkblatt_jagerinnen_und_jager.pdf
Weitere Infos des LANUV gibt es hier:
Hotline des LANUV: 0201-71 44 88
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Hinweise zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest Stand 10.2018 |
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Maßnahmenkatalog |
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Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Seuchenfall der ASP |
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Allgemeine Antworten zur Afrikanischen Schweinepest |
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Äußerste Hygiene auf Jagdreisen und im Revier sind eine Selbstverständlichkeit.
Trichinenuntersuchung
Für die Trichinenprobenentnahme sind die Jäger zuständig. Zuvor ist jedoch ein Antrag beim Kreis zu stellen, dem ein Schulungsnachweis in der
Wildbrethygiene, Schulung zur „Kundigen Person“, beizufügen ist. Den Antrag gibt es .
Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch die Teilnahme an einer Schulung zur „Kundigen Person“, sofern diese auch den Bereich Trichinenprobenentnahme abdeckt,
was i. d. R. der Fall ist. Die Übertragung der Entnahme von Trichinenproben erhält auf Antrag jeder sachkundige Jäger, der seinen Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis hat
und einen gültigen Jagdschein
Merkblatt zur Entnahme von Trichinenproben bei erlegten Wildschweinen |
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Alle entsprechend geschulten Jäger dürfen nach einer erfolgten schriftlichen Übertragung durch das Veterinäramt Trichinenproben selbst entnehmen. Hierzu muss der Jäger im Besitz amtlicher Wildmarken und amtlicher Wildursprungsscheine sein, die alle Revierinhaber beim für sie zuständigen Veterinäramt erwerben können. Für die Untersuchung auf Trichinen eignet sich insbesondere die sehnenreiche Muskulatur aus den Zwerchfellpfeilern (Bild 1), des Vorderlaufs (Bild 2) und der ggf. der Zunge. Benötigt wird für die Untersuchung Muskelfleisch aus den genannten Bereichen in einer Menge von 60 Gramm, was etwa der Größe eines Hühnereis entspricht. |
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| Bild 1 Zwerchfellpfeiler in der Markierung in der Bildmitte | |
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Je Tier sollten zwei Teilproben aus den genannten Bereichen genommen werden. Weil sich die Zwechfellpfeiler für die Untersuchung besonders gut eignen, sollte beim Ausweiden der Tiere das Zwerchfell keinesfalls herausgerissen und mit dem Aufbruch beseitigt werden. Lassen Sie beim Ausweiden des Wildschweins rückenseitig einen wenigstens 15 cm breiten Saum des Zwerchfells im Wildkörper oder entnehmen Sie die Zwerchfellpfeiler als Probenmaterial unmittelbar beim Ausweiden der Tierkörper. Eine zweite Teilprobe sollte aus der Muskulatur des Vorderlaufs entnommen werden. |
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| B2 Entnahme einer Fleischprobe aus der Vorderlaufmuskulatur | |
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Bitte achten Sie darauf, dass möglichst keine Borsten des Tieres am entnommenen Fleischstück anhaften. Beide Teilstücke der Probe sollen zusammen eine Menge von 60 Gramm nicht unterschreiten. Geben Sie beide Teilstücke in eine kleine Plastiktüte und verschließen Sie diese. Markieren Sie den derart beprobten Tierkörper mit einer Wildmarke am Rippenbogen oder Bauchlappen.(Bild 3) Füllen Sie nun den amtlichen Wildursprungsschein bzw. Antrag auf Untersuchung auf Trichinen aus. Wichtig ist hierbei die Übertragung der Nummer der amtlichen Wildmarke auf den Schein, damit jede Probe sicher dem Tierkörper zugeordnet werden kann. Verwenden Sie unbedingt für jedes Tier einen Schein und füllen Sie den Schein vollständig aus. Kennzeichnen Sie bitte die Tüte mit den Fleischproben mit der Nummer der amtlichen Wildmarke, damit eine Verwechslung mehrerer Proben unmöglich ist. Geben Sie die Tüte mit der Trichinenprobe und den Untersuchungsantrag bzw. den Wildursprungsschein zusammen in eine Tüte oder einen Umschlag. . Keinesfalls dürfen die Fleischproben und der Schein zusammen in eine Tüte gegeben werden, da hierdurch der Schein durch austretende Fleischsäfte unbrauchbar wird. Sorgen Sie bitte dafür, dass stets Schein und zugehörige Probe zusammen verpackt werden, damit keine Verwechslungen entstehen. |
![]() Bild 3 :Beprobtes und mit Wildmarke versehenes Wildschwein mit den entnommenen Trichinenproben aus den Zwerchfellpfeilern und des Vorderlaufs |
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Beachten Sie bitte , dass aufgrund der verschärften rechtlichen Bestimmungen nur noch korrekt entnommene und verpackte Proben mit Wildursprungsschein bzw. amtlichen Untersuchungsantrag zur Untersuchung angenommen werden können. Geben Sie bitte die Probe unverzüglich zur Untersuchung bei der vom Veterinäramt benannten Untersuchungseinrichtung ab. Beprobte Tierkörper dürfen erst nach Erhalt des negativen Untersuchungsergebnis vermarktet werden. Die Untersuchungspflicht gilt auch für ausschließlich im privaten Bereich verwertete Tierkörper. Rückfragen beantwortet das Veterinäramt unter 02241 13 2137 oder 13 2610 Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg |
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