Afrikanische Schweinepest - ASP

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch gen Westen
Seit im Mai 2007 die Afrikanische Schweinepest in Georgien gemeldet wurde, breitet sie sich immer schneller mit etwa 350 Kilometer pro Jahr aus. Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich keineswegs um eine exotische Variante der bekannten Klassischen („europäischen“) ASP Verbreitungsgebiet DeutschlandSchweinepest, sondern um eine eigenständige, hochinfektiöse und hochdramatisch verlaufende Seuche mit einem enormen Bedrohungspotential. 

Der Ursprung der Virusinfektion liegt in der afrikanischen Warzenschweinpopulation. Über Georgien hat die aktuelle Erregervariante in den letzten ca. 14 Jahren ihren Weg an die Grenzen – und nun auch direkt in unseren Wirtschaftsraum gefunden.

Sie ist hochvirulent, erfasst Haus- und Wildschweine aller Altersklassen, verläuft innerhalb weniger Tage nach der Infektion tödlich; ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung!

Nach dem Auftreten der Seuche in Armenien, Aserbaidschan und in der Russischen Föderation (RF) wurde die ASP in den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland bei Haus- und Wildschweinen festgestellt.
Estland meldete Anfang September 2014 den ersten Fall bei einem Wildschwein.

Die ASP hat sich somit in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. Nach einem Sprung der ASP über eine größere Entfernung wurde die ASP am 27. Juni 2017 in der Tschechichen Republik an der Grenze zur Slowakei festgestellt.
Am 13. September 2018 wurde die ASP bei zwei Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck, 60 km von der Deutschen Grenze entfernt festgestellt.
Im September 2020 ist die ASP auch in Deutschland angekommen mit mittlerweile 3959 Fällen bei Wildschweinen. Bestätigt seit dem 15.7.2021 ist die ASP nun auch in Hausschweinbeständen
im Landkreis Spree-Neiße, Kleinhaltung in Märkisch-Oderland, mit Bestätigung des Referenzlabors vom 15.11.2021 in einem Mastschweinebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, sowie mit Bestätigung vom 25. Mai 2022 bei einem Mastschwein in Forchheim, Kreis Emmendingen in Baden Würtemberg.

Die ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen und ausführliche Erläuterungen gibt die aktuelle jagdliche und landwirtschaftliche Presse. Die veterinärbehördlichen Regelungen sind unbedingt zu beachten. 

Der Deutsche Jagdverband ruft alle Jäger in Deutschland auf, in den Revieren verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese umgehend den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.

Die Beprobung der Tiere kann auch noch in einem sehr weit fortgeschrittenen Verwesungszustand erfolgen. Die Übertragungswege können sehr vielfältig sein, sodass in ganz Deutschland erhöhte Wachsamkeit geboten ist. Jäger und Landwirte müssen ein erhöhtes Sicherheitsempfinden entwickeln und die Maßgaben der Biosicherheit umsetzen.

 

ASP Ausbruchszahlen 3. Juni 2022

 

 

 

Hinweise zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest Stand 10.2018

HIER

ASP Massnahmenkatalog

Maßnahmenkatalog
Optionen für die Bekämpfung der ASP fbei Wildschweinen im Seuchenfall
Stand 10.10.2017

HIER

Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Seuchenfall der ASP
Stand 10.10.2017

HIER

ASP- Jagdliche Maßnahmen im Seuchenfall

 Allgemeine Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
Stand 03.12.2020

HIER

 

 

RWJ0414 08-09-Petrak-Karte

Äußerste Hygiene auf Jagdreisen und im Revier sind eine Selbstverständlichkeit.

Zur Afrikanischen Schweinepest erschien im RWJ 4.2014 ein Artikel von Dr. Michael Petrak, den wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier wiedergeben.

 

 

Afrikanische Schweinepest vor unserer Haustüre

Dr. Michael Petrak
Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung

RWJ0414 08-09-Petrak-1

 

Trichinenuntersuchung

Für die Trichinenprobenentnahme sind die Jäger zuständig. Zuvor ist jedoch ein Antrag beim Kreis zu stellen, dem ein Schulungsnachweis in der
Wildbrethygiene, Schulung zur „Kundigen Person“, beizufügen ist. Den Antrag gibt es hier.